- sehgeschädigt
- seh|ge|schä|digt <Adj.>:in Bezug auf die Sehkraft geschädigt.
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seh|ge|schä|digt <Adj.>: in Bezug auf die Sehkraft geschädigt: um die Eltern -er Kinder beraten zu können (Saarbr. Zeitung 4. 12. 79, 23); <subst.:> um Sehgeschädigten den Zugang zur Datenverarbeitung zu schaffen (Zivildienst 2, 1986, 2).
Universal-Lexikon. 2012.